Honorar

In meiner Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gestalte ich die Preise transparent für Selbstzahler. Die Selbstfinanzierung ermöglicht es, Ihnen eine maßgeschneiderte Behandlung anzubieten, ohne bürokratische Einschränkungen und bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie erhalten schnellstmöglich einen Termin, ohne lange Wartezeiten.

  • Wir können flexible und effiziente Kurzzeittherapie-Methoden einsetzen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  • Ihre Therapie bleibt vertraulich und wird nicht in Ihrer Akte bei der gesetzlichen Krankenkasse dokumentiert.

Um Ihr Anliegen und Ihren Bedarf zu klären, vereinbaren wir zunächst ein Erstgespräch. Anschließend können wir nahtlos mit der ersten Therapiesitzung beginnen.

Kosten im Überblick

  • Erstgespräch (bis 90 Min.): 50 €

  • Jedes weitere Therapiegespräch:

    • 50 Min.: 80 €

    • 90 Min.: 130 €

Die Dauer und Häufigkeit der Sitzungen richten sich ganz nach Ihren Wünschen. Ich empfehle einen Abstand von 1–3 Wochen zwischen den Terminen – viele Klienten erleben dies als hilfreich, um die besprochenen Inhalte nachhaltig umzusetzen. Wie lange die Therapie insgesamt dauert, hängt von Ihrem individuellen Anliegen und Ziel ab.

Zahlung

Die Zahlung erfolgt per Rechnung innerhalb von 10 Tagen oder in bar. Falls Sie einen Termin vereinbaren möchten, aber Unsicherheiten zur Finanzierung bestehen: Kontaktieren Sie mich gerne direkt. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung

Meine Praxis arbeitet auf Selbstzahlerbasis. Behandlungskosten werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wenn Sie jedoch über eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen (Psychotherapie) verfügen oder privat versichert sind, könnte eine Kostenübernahme möglich sein. Vor Beginn der Behandlung empfehle ich Ihnen, mit Ihrer Versicherung zu klären, ob und in welchem Umfang eine Erstattung meines Honorars mit den Gebührenziffern 19.2, 19.5 und 19.6 nach dem “Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ möglich ist.

Für den Fall, dass Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnet. Diese Gebühr entfällt bei Krankheit oder höherer Gewalt. Da ich meine Praxis ausschließlich nach Terminvergabe betreibe, bitte ich Sie, mich bei Terminänderungen rechtzeitig zu informieren, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.