Honorar

In meiner Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gestalte ich die Preise transparent für Selbstzahler. Die Selbstfinanzierung ermöglicht es, Ihnen eine maßgeschneiderte Behandlung anzubieten, ohne bürokratische Einschränkungen und bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie erhalten schnellstmöglich einen Termin, ohne lange Wartezeiten.

  • Wir können flexible und effiziente Kurzzeittherapie-Methoden einsetzen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  • Ihre Therapie bleibt vertraulich und wird nicht in Ihrer Akte bei der gesetzlichen Krankenkasse dokumentiert.

Um Ihr Anliegen und Ihren Bedarf zu klären, vereinbaren wir zunächst ein einstündiges Erstgespräch und können dann im Anschluss daran mit der ersten Sitzung beginnen.

Folgende Kosten fallen für eine Stunde an:

Erstgespräch (90 min): 50 €

Jedes weitere Therapiegespräch (50 min) 80€ und (90 min) 130€

Die Dauer oder die Regelmäßigkeit der Gespräche hängt dabei ganz von Ihren Wünschen ab. Ich empfehle einen Zeitraum von 1 bis 3 Wochen zwischen den Terminen und möglicherweise werden sie auch feststellen, dass das sinnvoll und wichtig ist, um Dinge, die in der Sitzung besprochen wurden, gut umsetzen zu können. Wie lange die Therapie konkret dauert, hängt maßgeblich von ihrem Anliegen bzw. Ziel ab.

Die Zahlung erfolgt per Rechnung innerhalb von 10 Tagen oder in Bar Falls Sie einen Termin vereinbaren möchten und Unsicherheiten bezüglich der Finanzierung haben, kontaktieren Sie mich bitte direkt. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Meine Praxis arbeitet auf Selbstzahlerbasis. Behandlungskosten werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wenn Sie jedoch über eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen (Psychotherapie) verfügen oder privat versichert sind, könnte eine Kostenübernahme möglich sein. Vor Beginn der Behandlung empfehle ich Ihnen, mit Ihrer Versicherung zu klären, ob und in welchem Umfang eine Erstattung meines Honorars mit den Gebührenziffern 19.2, 19.5 und 19.6 nach dem “Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ möglich ist.

Für den Fall, dass Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnet. Diese Gebühr entfällt bei Krankheit oder höherer Gewalt. Da ich meine Praxis ausschließlich nach Terminvergabe betreibe, bitte ich Sie, mich bei Terminänderungen rechtzeitig zu informieren, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.